Wohnungsauflösung bei Umzug, Todesfall und Übergabe

Wir räumen Wohnungen professionell und zuverlässig – ob bei einem Umzug, nach einem Todesfall, bei einem Wohnungswechsel oder zur Immobilienübergabe.

Typische Anlässe

  • Umzug oder Wohnungswechsel
  • Todesfall und Nachlassregelung
  • Immobilienübergabe an Käufer, Mieter oder Vermieter
  • Verkauf oder Neuvermietung einer Wohnung

Was wir übernehmen

Wir räumen die Wohnung einschließlich Keller und Abstellraum, bauen Möbel und Einbauten nach Absprache ab, transportieren alles ab und entsorgen die Gegenstände ordnungsgemäß.

Abgestimmt auf Ihren Termin

Gerade bei Übergaben spielt der Zeitplan eine Rolle. Schildern Sie uns Ihren gewünschten Zeitraum – wir stimmen die Durchführung individuell mit Ihnen ab. Auf Wunsch besprechen wir auch, in welchem Zustand die Wohnung übergeben werden soll.

Mit Rücksicht und Sorgfalt

Nach einem Todesfall ist eine Wohnungsauflösung eine Belastung. Wir arbeiten ruhig, respektvoll und nach Ihren Vorgaben.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Lösen Sie auch Wohnungen nach einem Todesfall auf?

Ja. Wir gehen mit der Situation und mit den Gegenständen sorgfältig um und stimmen alles vorab mit den Angehörigen ab.

Räumen Sie auch Keller und Abstellräume der Wohnung?

Ja. Keller, Abstellräume und weitere zur Wohnung gehörende Räume können wir in die Räumung einbeziehen.

Sie möchten Platz schaffen?

Beschreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen – am besten mit ein paar Bildern. Sie erhalten ein auf Ihren Auftrag abgestimmtes Angebot.

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