Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen von DIBO Entrümpelung & Haushaltsauflösung, Inhaber Mohamad Ali Abdulkader, Hauptstraße 15, 53424 Remagen (nachfolgend „DIBO“) für Entrümpelungs-, Räumungs- und Entsorgungsleistungen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen DIBO und ihren Auftraggebern über Entrümpelungen, Haushalts-, Wohnungs- und Gewerbeauflösungen, Sperrmüll- und Elektroaltgeräte-Abholungen, Möbelabbau, Demontage, Abtransport und Entsorgung.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, DIBO stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebot, Besichtigung und Vertragsschluss
(1) Anfragen über die Website, per Telefon oder E-Mail sind unverbindlich. Angebote erstellt DIBO auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers, übermittelter Bilder oder einer Besichtigung.
(2) Bei Messie-Wohnungen und stark vermüllten Objekten erfolgt ein Angebot ausschließlich nach vorheriger Besichtigung und individueller Einschätzung.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot von DIBO annimmt (in Textform oder mündlich) oder DIBO den Auftrag bestätigt. Der im Angebot beschriebene Leistungsumfang ist maßgeblich.
(4) Angebote sind 14 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.
§ 3 Leistungsumfang
(1) DIBO erbringt die im Angebot vereinbarten Leistungen, insbesondere Räumung, Sortierung nach Vorgaben des Auftraggebers, Demontage, Abtransport und ordnungsgemäße Entsorgung über geeignete Entsorgungswege. Elektroaltgeräte werden entsorgt bzw. geeigneten Recyclingstellen zugeführt.
(2) Nicht im Angebot enthaltene Leistungen (z. B. Reinigungs-, Renovierungs- oder Malerarbeiten) werden nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht.
(3) DIBO darf sich zur Leistungserbringung qualifizierter Dritter (Subunternehmer, Entsorgungsbetriebe) bedienen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Beauftragung berechtigt ist (z. B. als Eigentümer, Mieter, Erbe oder Bevollmächtigter) und DIBO zum vereinbarten Termin ungehinderten Zugang zu den Räumen sowie – soweit nötig – Strom und Wasser ermöglicht.
(2) Der Auftraggeber macht vollständige und zutreffende Angaben zu Umfang, Zustand, Zugang (z. B. Etage, Aufzug, Parkmöglichkeit) und Besonderheiten des Objekts. Er weist auf Gegenstände hin, die nicht entsorgt werden sollen.
(3) Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Dokumente, Datenträger, persönliche Erinnerungsstücke und sonstige Gegenstände, die nicht entfernt werden sollen, sind vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten zu entnehmen oder eindeutig zu kennzeichnen.
(4) Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass die Angaben des Auftraggebers unzutreffend waren (z. B. erheblich größere Menge, schwerer Zugang), ist DIBO berechtigt, das Angebot nach Rücksprache anzupassen.
§ 5 Gefahrstoffe und besondere Abfälle
(1) Gefährliche und besonders überwachungsbedürftige Stoffe (z. B. Asbest, Chemikalien, Farben, Batterien, Munition, Medikamente, Schädlingsbefall, Schimmel) hat der Auftraggeber vorab mitzuteilen, soweit sie ihm bekannt sind.
(2) Werden solche Stoffe erst während der Arbeiten entdeckt, ist DIBO berechtigt, die Arbeiten insoweit zu unterbrechen. Für die Beseitigung kann ein gesonderter Vertrag oder Mehraufwand vereinbart werden; DIBO ist nicht verpflichtet, ohne entsprechende Vereinbarung und ggf. erforderliche Fachbetriebe zu räumen.
§ 6 Termine und Verzögerungen
(1) Termine und Zeitfenster sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Kann ein Termin aus Gründen, die DIBO nicht zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang, höhere Gewalt, Witterung, Verkehrsstörungen), nicht eingehalten werden, wird ein Ersatztermin vereinbart. Mehraufwand, den der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. vergebliche Anfahrt), kann gesondert berechnet werden.
(3) Der Auftraggeber kann vereinbarte Termine bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei absagen. Danach kann DIBO den nachgewiesenen Aufwand berechnen; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 7 Preise und Zahlung
(1) Maßgeblich sind die im Angebot genannten Preise. Ist DIBO umsatzsteuerpflichtig, verstehen sich die Preise gegenüber Verbrauchern inklusive und gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Unterliegt DIBO der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen; darauf wird im Angebot und in der Rechnung hingewiesen.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag nach Abschluss der Arbeiten mit Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug oder nach Vereinbarung bar nach Abschluss der Arbeiten gegen Quittung. Auf Wunsch von DIBO kann bei größeren Aufträgen eine angemessene Abschlagszahlung vereinbart werden.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegen Forderungen von DIBO kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 8 Entsorgung und Eigentum
(1) Gegenstände, die zur Entsorgung übergeben werden, gehen mit dem Abtransport in die Verfügungsgewalt von DIBO über. DIBO ist berechtigt, brauchbare Gegenstände zu verwerten, weiterzugeben oder zu verkaufen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Anrechnung von Verwertungserlösen auf den Preis erfolgt nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde. Findet DIBO bei der Räumung erkennbar persönliche Dokumente, Bargeld, Schmuck oder ähnliche Wertgegenstände, werden diese nicht verwertet, sondern dem Auftraggeber übergeben.
(2) Die Entsorgung erfolgt nach den abfallrechtlichen Vorschriften über geeignete Entsorgungswege.
§ 9 Abnahme und Mängelansprüche
(1) Nach Abschluss der Arbeiten kann der Auftraggeber die Leistung gemeinsam mit DIBO begehen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, sind offensichtliche Mängel innerhalb von 3 Werktagen nach Abschluss der Arbeiten in Textform anzuzeigen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
(2) Es gelten die gesetzlichen Mängelansprüche. Bei Unternehmern ist DIBO zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
§ 10 Haftung
(1) DIBO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für Schäden an Gegenständen, auf deren Verbleib nicht deutlich hingewiesen wurde, sowie für nicht gekennzeichnete oder nicht entnommene Wertgegenstände (§ 4 Abs. 3) haftet DIBO nur nach Maßgabe von Absatz 1 und 2.
(4) Für Schäden an Gebäuden, die auf einen bereits vorhandenen, nicht erkennbaren oder nicht mitgeteilten Zustand zurückzuführen sind, haftet DIBO nicht. Die Haftung nach Absatz 1 bleibt unberührt.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten enthält unsere Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular.
§ 12 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts entgegenstehen.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von DIBO in Remagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
(4) DIBO ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: November 2026
